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Neue Vorschrift ab dem 1.7.26 auch für Fahrzeuge unter 3,5to ZgM

15.01.2026 Wir rüsten unsere gesamte Flotte nach

Wir sind bereit

Ab dem 01. 07. 2026 gilt auch für Fahrzeuge AB 2,5tonnen ZgM im grenzüberschreitenden, gewerblichen Verkehr die Aufzeichnungspflicht mittels eines Fahrtenschreibes nach den aktuellsten Vorgaben, um so den Kontrollorganen die Kontrolle der Vorgaben der Fahrpersonalverordnung besser zu ermöglichen.

Wir haben bereits im Januar alle unsere unter diese Regelung fallenden Fahrzeuge mit digitalen Fahrtenschreibern nachgerüstet, unser Fahrpersonal entsprechend geschult und sind somit selbstverständlich auch weiterhin für sie europaweit UND regelkonform einsatzbereit.